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Wann brauche ich in Österreich einen Datenschutzbeauftragten.

Andre Griechen
Andre Griechen Super Admin
20.03.2024 - 11:59

Für Österreich sind im DSG keine weiteren, also zusätzlichen Bedingungen formuliert. So ist, wie bisher schon, die Benennung eines Datenschutzbeauftragten lt. § 38 BDSG (neu) dann erforderlich, sofern 10+ Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Andre Griechen - Thema geändert am: 20.03.2024 - 12:00
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